Onlinzugangsgesetz

Mal ein Beitrag außer der Reihe (warum auch nicht?):

Ohne Schnittstellen ist kein digitaler Staat zu machen

Money Quotes (und mein Senf dazu):

Doch schon jetzt messen Fachleute die deutsche Digitalpolitik und den Stand der Digitalisierung etwa an Finnland, Dänemark, Italien oder Großbritannien. Diese Länder konzentrierten sich, wie Peter Kuhn von Fortiss und Moreen Heine von der Universität zu Lübeck im Tagesspiegel Background erläutern, im Gegensatz zu Deutschland auf das Backend.

Schon klar: In den Gremien sitzen nicht etwa die Fachleute, sondern deren Vorgesetzte. Das sind irgendwelche Mineralräte, die statt über die Technik lieber über das Aussehen der Grafiken diskutieren.

Mitziehen müssen aber auch die Länder. Denn das OZG scheitert auch da, wo sie bestimmte Leistungen nicht online anbieten wollen. So weigert sich etwa die CDU-geführte nordrhein-westfälische Landesregierung, die Leistung des Kirchenaustritts zu digitalisieren, obwohl es das OZG vorgibt. Ein Sprecher der Staatskanzlei erklärte gegenüber der F.A.Z., man habe das „Digitalisierungspotential“ der Leistung geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein persönliches Erscheinen der Bürger:innen für den Austritt aus der Kirche vorgeschrieben sei.

Da platzt einem ja die Hutschnur, mit welchen Tricks man die Menschen an der Ausübung eines Grundrecht (Religionsfreiheit) hindern will!

An dieser Stelle sei auch noch das Double-Feature des Podcasts ,,Lage der Nation“ zur Digitalisierung in deutschen Behörden empfohlen: